Greenwashing vermeiden

Nachhaltigkeitskommunikation

Informationen zur EmpCo-Richtlinie

Was ist die EmpCo-Richtlinie? 

Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo- Empowering Consumers for the Green Transition) regelt, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit kommunizieren dürfen. Ziel ist es die Verbraucher vor Greenwashing zu schützen und echte Nachhaltigkeitskommunikation zu fördern. 

Für wen ist sie relevant? 

Für alle touristischen Betriebe im Herzogtum Lauenburg - Hotels, Restaurants, Freizeitanbieter, Veranstalter. Die Richtlinie gilt für alle Inhalte, die EU-Verbraucher erreichen: Social Media, Webseite, Printmedien und Kataloge. 

Wann wird's verbindlich?

Seit dem 27. September 2026 ist die EmpCo in deutsches Recht überführt und wird hier im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.

Die 3 Grundregeln

  1.  Wahre und umfassende Darstellung
    Pauschale Aussagen wie “nachhaltig” oder “verantwortungsvoll” sind nicht mehr zulässig. Jede Aussage muss konkret spezifiziert werden.
     
  2.  Konkrete Belege statt Versprechen
    Umweltaussagen müssen durch nachvollziehbare Daten oder anerkannte Zertifikate gestützt sein. Eigenlabel ohne externe Prüfung sind nicht erlaubt.
     
  3. Zukunftsaussagen 
    Wer künftige Umweltleistungen verspricht, braucht einen realistischen, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zielen. 

zum Beispiel

statt: “klimaneutral reisen” besser so: “Entspannt unterwegs mit Bus und Bahn.” 

Wir unterstützen gern! 

Bei Fragen zur Umsetzung stehen wir gerne zur Verfügung. Weitere Informationen  und Guidelines finden Sie im Download-Bereich. 
Wichtig: Wir können keine Rechtsberatung durchführen.