Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Lauenburg'scher Teller

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Gutschein Lauenburg’scher Teller

Die Herzogtum Lauenburg Marketing & Service GmbH (HLMS), Hauptstr. 150, 23879 Mölln, veranstaltet das Gewinnspiel „Lauenburg’scher Teller“, das vom 29. bis 31. März 2020 über die Facebook-Fanpage des Unternehmens stattfindet. Die 12 Gewinner werden am 1. April 2020 unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip ausgelost und anschließend über die Fanpage der HLMS und/oder eine private Facebook-Nachricht über ihren Gewinn benachrichtigt. Sollten die Gewinner sich nicht innerhalb von zwei Tagen zurückgemeldet haben, so verfällt ihr Gewinn und wird an einen anderen Teilnehmer verlost, der wiederum zwei Tage Zeit hat, sich zurückzumelden.

Teilnahmeberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme erfolgt über eine „Gefällt mir“-Angabe des Gewinnspiel-Postings sowie einen Kommentar mit guten Wünschen an die Gastronomie. Mehrere Kommentare eines Users werden als eine Teilnahme gewertet.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen und erteilt der HLMS das Recht, seinen Namen auf der HLMS-Fanpage sowie bei Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel (bspw. Pressemitteilungen) zu veröffentlichen. Der HLMS wird es gestattet, den Gewinner zu kontaktieren. Gleichzeitig verpflichtet sich der Teilnehmer keine Kommentare zu posten, die gegen die Facebook-Richtlinien oder deutsches Recht verstoßen oder in einer anderen Art als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können.

Zur Gewinnermittlung werden sämtliche Facebook-Namen der Teilnehmer gespeichert und nach spätestens 90 Tagen wieder gelöscht. Das Gewinnspiel-Posting mit seinen Kommentaren bleibt davon unberührt weiter öffentlich einsehbar. Weitere personenspezifische Daten (bspw. die Adresse) werden nur von den Gewinnern ermittelt. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.

Verlost werden 12 Mal je 2 Gutscheine für 1 Tellergericht des Lauenburg’schen Tellers 2020 in einem bestimmten Restaurant. Die Gutscheine sind bis zum 31. Oktober 2020 in den teilnehmenden Restaurants einzulösen. Zum Versand der Gutscheine ist es notwendig, der HLMS eine gültige Adresse mitzuteilen.

Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert und steht in keiner Verbindung zu Facebook

Eine Barauszahlung oder ein Tausch gegen andere Leistungen sind nicht möglich. Die Gutscheine sind zudem unverkäuflich. Die HLMS behält sich vor, unter besonderen Umständen das Gewinnspiel vorzeitig zu ändern oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.