Sie möchten wissen, wer in einer bestimmten Angelegenheit für Sie da ist ? Am Besten gleich herausfinden, wann und wo Sie Ihre/n Ansprechpartner/in antreffen können. Und die Telefonnummer für eine vorherige Terminvereinbarung hätten Sie auch gern ?
Kein Problem. Mit unserem Informationssystem gelangen Sie schnell und sicher zu den benötigten Informationen. Wählen Sie aus der Stichwortliste die Aufgabe aus, die Ihrem Anliegen entspricht oder geben Sie selbst ein Suchwort ein (dies kann auch der Teil eines Begriffes sein).
Natürlich können Sie weiterhin auch unter Telefon (04541) 888-0 den für Sie zuständigen Ansprechpartner erfragen.
Die Öffnungszeiten der Kreisverwaltung finden Sie hier.
Beistandschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung, ohne die elterliche Sorge einzuschränken.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes zur Wahrnehmung folgender Aufgaben:
Antragsberechtigt ist insbesondere:
Keine
Weitere Informationen zum Thema Beistandschaft sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGFG).