Sie möchten wissen, wer in einer bestimmten Angelegenheit für Sie da ist ? Am Besten gleich herausfinden, wann und wo Sie Ihre/n Ansprechpartner/in antreffen können. Und die Telefonnummer für eine vorherige Terminvereinbarung hätten Sie auch gern ?
Kein Problem. Mit unserem Informationssystem gelangen Sie schnell und sicher zu den benötigten Informationen. Wählen Sie aus der Stichwortliste die Aufgabe aus, die Ihrem Anliegen entspricht oder geben Sie selbst ein Suchwort ein (dies kann auch der Teil eines Begriffes sein).
Natürlich können Sie weiterhin auch unter Telefon (04541) 888-0 den für Sie zuständigen Ansprechpartner erfragen.
Die Öffnungszeiten der Kreisverwaltung finden Sie hier.
Nach EG-Verordnung Nummer 853/2004 sind Lebensmittelunternehmen, die mit Fleisch oder Fleischerzeugnissen umgehen, grundsätzlich zulassungspflichtig. Es gibt in Einzelfällen Ausnahmen von der Zulassungspflicht.
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung fallen Gebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die Tätigkeit darf erst nach der Zulassung des Betriebes durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.