Sie möchten wissen, wer in einer bestimmten Angelegenheit für Sie da ist ? Am Besten gleich herausfinden, wann und wo Sie Ihre/n Ansprechpartner/in antreffen können. Und die Telefonnummer für eine vorherige Terminvereinbarung hätten Sie auch gern ?
Kein Problem. Mit unserem Informationssystem gelangen Sie schnell und sicher zu den benötigten Informationen. Wählen Sie aus der Stichwortliste die Aufgabe aus, die Ihrem Anliegen entspricht oder geben Sie selbst ein Suchwort ein (dies kann auch der Teil eines Begriffes sein).
Natürlich können Sie weiterhin auch unter Telefon (04541) 888-0 den für Sie zuständigen Ansprechpartner erfragen.
Die Öffnungszeiten der Kreisverwaltung finden Sie hier.
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger (wie zum Beispiel Pflegekassen, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger), nachrangig.
Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedürfen. Die Besonderheit des Einzelfalls ist zu berücksichtigen.
Die Hilfe umfasst:
Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit.
Keine