Der Fachdienst Recht des Kreises Herzogtum Lauenburg ist zuständig für:
Der Fachdienst Recht ist keine allgemeine Rechtsauskunftsstelle. Die Öffentliche Rechtsauskunft der Hansestadt Lübeck berät auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg auf allen Rechtsgebieten.
Fachdienstleiterin
Vertretung erst- und zweitinstanzlich:
Vertretung zweitinstanzlich:
Vertretung erstinstanzlich:
(Vertretung für Frau Schröder)
Stellvertretende Fachdienstleiterin
Vertretung erst- und zweitinstanzlich:
Beratung des Fachdienstes Soziale Leistungen
Vertretung zweitinstanzlich:
Vertretung erst- und zweitinstanzlich:
Vertretung zweitinstanzlich:
Vertretung erstinstanzlich:
Die Zuständigkeit für die rechtliche Beratung folgt in der Regel der Zuständigkeit für die erste Instanz.