Gerd Krämer ist seit dem 1. Juni 2002 Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg. Seine erstmalige Wahl erfolgte am 27. Februar 2002 im Rahmen einer Direktwahl durch die Bürgerinnen und Bürger des Kreises. Im Jahre 2009 wurde durch den Landtag des Landes Schleswig-Holstein die Direktwahl der Landräte abgeschafft.
Der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg wählte Gerd Krämer am 10. Dezember 2009 für weitere acht Jahre zum Landrat.
Der Landrat leitet die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg und ist der gesetzliche Vertreter des Kreises. Dabei muss er sich im Bereich der Selbstverwaltung an die Vorgaben des Kreistages halten, der die Ziele und Grundsätze vorgibt. Der Landrat ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben des Kreises durch die Verwaltung verantwortlich.
Zu den weiteren Aufgaben des Landrats gehört insbesondere, die Gesetze auszuführen und die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse vorzubereiten und umzusetzen. Ausserdem erfüllt der Landrat neben dem Kreispräsidenten auch repräsentative Aufgaben.