Sprechzeiten Unterhaltsvorschuss:
Dienstag und Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
(Während der Sprechzeiten können keine Anrufe entgegengenommen werden.)
Beurkundungen:
Für Beurkundungen sind vorherige Terminabsprachen unbedingt erforderlich.
Die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen ist eine Hilfe zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil für das bei ihnen lebende Kind erhalten (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG).
Die Anspruchsvoraussetzungen entnehmen sie dem .
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, können Sie den notwendigen Antragsvordruck herunterladen. Den Antrag senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Unterhaltsvorschusskasse. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gern persönlich für die Antragstellung und Beratung während der Besuchszeiten zur Verfügung.
Folgende Nachweise sind dem Antrag beizufügen bzw. zur Antragstellung mitzubringen (soweit vorliegend):
# Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz
Dokument-Einbindung: Merkblatt UVK zum Ausdrucken# Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Antrag UVK [PDF: 68 KB]