Das Gebiet des heutigen Kreises Herzogtum Lauenburg ist seit dem 14. Jahrhundert fast unverändert. Dieses ist bundesweit fast einzigartig. In einer wechselvollen Geschichte kam das kleine Herzogtum 1864 zu Preußen und der König von Preußen nahm den Titel eines Herzogs von Lauenburg an. 1876 kam es dann zum "Gesetz, betreffend die Vereinigung des Herzogtum Lauenburg mit der Preußischen Monarchie". Das jetzt ehemalige Herzogtum Lauenburg wurde zu einem Landkreis und der Provinz Schleswig-Holstein angegliedert. Bedingung für diese Vereinigung war, diesen neuen Landkreis den einzigartigen Namen "Kreis Herzogtum Lauenburg" zu geben.
Seit 1876 änderte sich das Kreisgebiet nur zweimal in in einem nennenswerten Umfang. Das sogenannte Groß-Hamburg-Gesetz vom 26.01.1937 brachte dem Kreis einen Gebietszuwachs vom ca. 105 km². Die vorher zu Hamburg gehörende Stadt Geesthacht sowie dreizehn lübische und mecklenburgische Gemeinden, darunter die Nordspitze der Stadtinsel von Ratzeburg mit dem Dom, wurden mit Wirkung vom 1. April 1937 in den Kreis eingegliedert. Abgegeben an Hamburg wurde lediglich der Wohnplatz Curslack.
Eine weitere Veränderung des Gebietsstandes erfolgte. Nach der Ziehung der Demarkationslinie 1945 zwischen der russischen und der britischen Besatzungszone, kam es am 13.11.1945 zum sog. Barber-Lyaschenko-Abkommen in Gadebusch. Es beinhaltet einen Gebietsaustausch der östlich des Schaalsees gelegenen lauenburgischen Gemeinden gegen die vier mecklenburgischen Gemeinden Bäk, Mechow, Römnitz und Ziethen. Die verschlungene Landesgrenze zu Mecklenburg sollte begradigt werden, zumal den Briten die Benutzung der Bundesstraße 208 nach Mustin nicht möglich war, da sie vier Kilometer über russisches Gebiet führte.