Zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben kann der Kreis Herzogtum Lauenburg Unternehmen (Gesellschaften) gründen oder sich hieran beteiligen, wenn hierdurch die kommunale Aufgabe mindestens ebensogut erfüllt werden kann wie in Organisationsformen des öffentlichen Rechts (§§ 101 ff. der Gemeindeordnung). Im Gemeinwohlinteresse hat der Kreis sich einen ausreichenden Einfluss auf die Steuerung dieser Unternehmen zu sichern. Dies geschieht z.B. über Einflussnahmen auf den Gesellschaftsvertrag, durch Entsendung von Vertretern der Verwaltung/Selbstverwaltung in den Aufsichtsrat und/oder Ausschüsse und Beiräte. Ferner hat der Kreis die strategische und finanzielle Entwicklung der Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, in ausreichendem Maße zu verfolgen und ggf. über seine Rechte als Gesellschafter gegenzusteuern.
Die hiermit im Zusammenhang stehenden (vorbereitenden) Aufgaben sind unter dem Begriff der Beteiligungsverwaltung zusammengefasst.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist an mehreren Gesellschaften mit jeweils mehr als der Hälfte der Gesellschaftsanteile beteiligt (Mehrheitsbeteiligung). Daneben ist der Kreis Herzogtum Lauenburg an einigen weiteren Gesellschaften als Minderheitsgesellschafter beteiligt.
Einen
Überblick über die wesentlichen Beteiligungen des Kreises Herzogtum Lauenburg finden Sie hier.