- die Kindertagesstätten- und Kindertagespflegeförderung
- die Aufsicht über Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen
- die kreisweite Kindertagesstättenbedarfsplanung
- die Vermittlung in Kindertagespflegestellen
- die einkommensunabhängige Beteiligung an den Kosten der Eltern für die Inanspruchnahme von Tagespflegstellen
- die soziale Ermäßigung von Elternbeiträge in Tagesstätten oder Tagespflegestellen
- die fachliche Qualifizierung und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen
- die Jugendarbeit durch eigene Maßnahmen und durch die Kooperation mit anderen Trägern
- die Förderung von Jugendfahrten und Jugendbildung
- Qualifikation, Fortbildung und Vernetzung von KoordinatorInnen und Fachkräften an offenen Ganztagsschulen
- Koordination, Konzeptentwicklung, Evaluation, Qualifikation und Vernetzung der Angebote im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit
- den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
- die Anerkennung freier Träger gem. § 75 SGB VIII
- die Aufgaben, die sich im Zusammenhang der Trägerschaft für zwei kreiseigene Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung in Mölln sowie in Geesthacht und für das Regionale Berufsbildungszentrum in Mölln und Geesthacht ergeben (sog. Schulverwaltungsangelegenheiten)
- die Kultur- und Sportförderung, soweit sie nicht auf andere übertragen ist.
Dem Fachdienst ist organisatorisch das Schulamt angegliedert. Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde und besteht aus dem Landrat und den Schulräten. Es ist untere Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Gemeinschafts- und Regionalschulen sowie die Forderzentren im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Ferner hält der Kreis zusammen mit der Schulpsychologin eine schulpsychologische Beratungsstelle vor.