Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist zuständig für die Anerkennung von freien Trägern im Sinne des Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Die rechtliche Grundlage ist der § 75 SGB VIII KJHG Abs. 1
Wenn Sie die Anerkennung beantragen wollen, benötigen Sie für den Antrag