Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Aufgrund regelmäßig erforderlicher Außendiensttermine bitten wir jedoch um vorherige Terminabsprache.
Seit dem Schuljahr 2008/09 hat die Kreisverwaltung für alle Schulträger im Kreisgebiet die Aufgaben der Schülerbeförderung übernommen, die bis dahin von der Zentralen Abrechnungs- und Bescheidstelle (ZAB) erledigt wurden. Grundlage für die Ausgabe von Schülerfahrkarten ist die vom Kreistag beschlossene Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Neufassung) [PDF: 37 KB] . Dieser ist zu entnehmen, unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten möglich ist. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen der Klassen 1-10, deren Schulweg zur nächstgelegenen Schule in der einfachen Entfernung mehr als 2 km (1.-4. Klasse) oder mehr als 4 km (5.-10. Klasse) beträgt und die nicht im Schulort wohnen, anspruchsberechtigt.
Seit dem 01.08.2011 ist eine Eigenbeteiligung (Elternbeteiligung) an den Schülerbeförderungskosten zu zahlen. Je nach Fahrkartenart und Alter des Schulkindes ist monatlich für Fahrkarten im HVV-Gebiet ein Betrag zwischen ca. 5,30 € und 17,00 € zu zahlen, für die teureren Fahrkarten im SH-Tarif kann auch eine höhere Eigenbeteiligung anfallen. Die Zahlung der Eigenbeteiligung für ein Schuljahr ist Voraussetzung für die Ausgabe der Fahrkarte.
Seit dem Schuljahr 2012/13 wird eine Ermäßigung für im gleichen Haushalt lebende, anspruchsberechtigte Geschwisterkinder gewährt. Dafür sind bei Neuanträgen jeweils die bereits anspruchsberechtigten Kinder, für die Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, mit anzugeben. Veränderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Für SGB II- und SGB XII-Empfänger, Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger sowie für Asylbewerber nach § 2 AsylbLG besteht die Möglichkeit, aus Bildung und Teilhabe einen Anteil zu den Schülerbeförderungskosten zu erhalten. Hierfür sind die örtlichen Sozialämter, Jobcenter oder Wohngeldstellen zuständig.
Die bisherigen Leistungsempfänger (Fahrschüler) werden jährlich durch einen Änderungsbescheid über den zu zahlenden Betrag informiert.
Bei Erlöschen des Anspruchs auf Kostenübernahme z. B. durch Umzug oder Schulabgang ist die Fahrkarte innerhalb von 5 Werktagen bei der Kreisverwaltung abzugeben. Andernfalls werden Ihnen sämtliche ab diesem Zeitpunkt entstehende Fahrkartenkosten in Rechnung gestellt.
Wer muss/kann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen?
Anträge auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten sind, soweit die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden,
bis zum 31.05.2013 oder unverzüglich nach Umzug/Schulwechsel an die Kreisverwaltung zu richten. Hierbei ist darauf zu achten, dass den Anträgen die geforderten Nachweise und Anlagen beigefügt werden, da der Antrag andernfalls nicht bearbeitet werden kann.
An diesem Gesamtverfahren nicht beteiligt sind die Grundschulen Aumühle und Wohltorf. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Schulträger.
Wo erhalte ich das Antragsformular?
Die Antragsformulare sind bei der Kreisverwaltung, in der jeweiligen Schule oder hier [PDF: 84 KB] erhältlich. Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Fahrkarte besitzen und an ihrer bisherigen Schule verbleiben, brauchen keinen neuen Antrag einzureichen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Ratenzahlung beantragen?
Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Eigenbeteiligung als Einmalbetrag zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung [PDF: 33 KB] stellen. Zusätzliche Voraussetzung ist das Erteilen einer Einzugsermächtigung [PDF: 59 KB] . Füllen Sie beide Vordrucke bitte vollständig aus und senden diese an die angegebene Adresse (Finanzbuchhaltung des Kreises).
Was ist bei Verlust der Fahrkarte zu tun?
Bitte wenden Sie sich beim Verlust oder der Unlesbarkeit der Fahrkarte an das jeweilige für Sie zuständige Verkehrsunternehmen. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Verkehrsunternehmen. Für die Erstellung eines neuen Fahrausweises werden ein Passfoto Ihres Kindes sowie 10 € benötigt.
Erreichbarkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Info-Hotline unter (04541) 888-288. Diese erreichen Sie Montag von 9.00 bis 11.00 Uhr sowie Mittwoch und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Alternativ können Sie eine E-Mail an g.olfen@kreis-rz.de oder d.ebeling@kreis-rz.de schreiben.
Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilung: