Feststellungsbescheid gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX):
zu beantragen beim Landesamt für soziale Dienste, Außenstelle Lübeck, Große Burgstraße 4 in 23552 Lübeck)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe beantragt werden:
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem Bundesversorgungsgesetzes (BVG):