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Bei Beziehern
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.
Auf der Rückseite des Antrages sind nähere Erläuterungen enthalten. Darüber hinaus können Sie sich an Ihre zuständige Stelle wenden.
Bereits von den Eltern seit Jahresbeginn verauslagte Leistungen können noch rückwirkend bis zum 30.06.2011 beantragt werden und werden auf Nachweis erstattet (z.B. 26€/ Monat bei Teilnahme an einer schulischen Gemeinschaftsverpflegung).
Antrag für Leistungen der Bildung und Teilhabe [PDF: 17 KB] [Microsoft-DOCX: 26 KB]
Schulbescheinigung zur Lernfoerderung [PDF: 278 KB]
Fragen und Antworten zum Bildungs- und Teilhabepaket
Infoblatt Bildung und Teilhabe
Internetseite: Bundesministerium für Arbeit und Soziales