Sie wollen ein Fahrzeug außer Betrieb setzen?
Sofern Ihr Fahrzeug gestohlen worden ist, bringen Sie bitte zusätzlich die von der Polizei gefertigte Diebstahlsanzeige mit.
5,60 € für Fahrzeuge mit RZ-Kennzeichen
10,70 € für Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken
nur bei Verwertung (Verschrottung) des Fahrzeugs nach der Altauto-Verordnung (AltautoV):
ggf. zusätzlich
5,10 € bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises oder
10,20 € bei Vorlage eines Verwertungsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt als der Außerbetriebsetzung
Sofern das Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung das amtliche Kennzeichen beibehalten soll, ist dies auf Antrag für 12 Monate möglich.
Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
Die anerkannten Betriebe stellen einen Verwertungsnachweis aus.
Diesen legen Sie mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und den Kennzeichenschildern bei der Zulassungsbehörde vor.
Das Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen gilt für die Entsorgung folgender Fahrzeugklassen: