Ausfuhrkennzeichen

Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland verbringen?

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.


  

Voraussetzungen für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens:
  

  • Vorführpflicht
    Das Fahrzeug ist grundsätzlich mit einer gültigen Hauptuntersuchung und ggf. einer Sicherheitsprüfung (SP) bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.
     
  • Versicherungspflicht
    Dem Fahrzeug kann nur dann ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden, wenn eine gelbe Versicherungsbescheinigung in 3-facher Ausführung vorliegt.
     

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
 

  • Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung für die internationale Zulassung
  • Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • ggf. Sicherheitsprüfung (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung (darf nicht älter als 12 Monate sein) für in Deutschland gemeldete Personen
  • original Paß bei im Ausland gemeldeten Personen
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur inländische Bankverbindungen sind zulässig)
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht und der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung (darf nicht älter als 12 Monate sein) des Vollmachtgebers vorzulegen
     

 

Kosten:
 

33,90 €
ggf. zusätzlich
13,80 € für die Zuteilung und Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gem. EU-Richtlinie
10,20 € für den internationalen Zulassungschein (nur für Nicht-EU-Länder)