Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter

Sie wollen Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen?

Diese Zulassungsart kommt nur in Betracht, sofern nach Außerbetriebsetzung die Daten des Fahrzeugs im zentralen Fahrzeugregister noch verfügbar sind.
Sind diese Daten im zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und können auch nicht anderweitig erbracht werden, ist bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ein Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis zu stellen.


 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Hauptuntersuchungsbericht (original Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern ein entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorhanden ist
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate)
  • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf. Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
  • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht und der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate) des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • bei Firmen: einen Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Zulassungen auf einen minderjährigen Fahrzeughalter ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise vorzulegen.
  • Kennzeichenschilder soweit vorhanden
     

 

Kosten:
 

11,70 €
ggf. zusätzlich:
13,80 € für die Zuteilung und Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gem. EU-Richtlinie