Sie wollen Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen?
Diese Zulassungsart kommt nur in Betracht, sofern nach Außerbetriebsetzung die Daten des Fahrzeugs im zentralen Fahrzeugregister noch verfügbar sind.
Sind diese Daten im zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und können auch nicht anderweitig erbracht werden, ist bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ein Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis zu stellen.