Gewinnspiel Dinner am See

Teilnahmebedingungen des Facebook-Gewinnspiels "Dinner am See"

 

Die Herzogtum Lauenburg Marketing & Service GmbH (HLMS), Hauptstr. 150, 23879 Mölln, veranstaltet das Gewinnspiel „Dinner am See“, das vom 8. bis 15. August 2017 über die Facebook-Fanpage des Unternehmens stattfindet. Die fünf Gewinner werden am 16. August unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern im Büro der HLMS nach dem Zufallsprinzip ausgelost und anschließend über die Fanpage der HLMS und/oder eine private Facebook-Nachricht über ihren Gewinn benachrichtigt. Sollten die Gewinner sich nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgemeldet haben, so verfällt ihr Gewinn und wird an einen anderen Teilnehmer verlost, der wiederum zwei Wochen Zeit hat, sich zurückzumelden.

 

Teilnahmeberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme erfolgt über eine „Gefällt mir“-Angabe des Gewinnspiel-Postings sowie einen Kommentar, zu welchem Anlass das Dinner genutzt werden soll. Mehrere Kommentare eines Users werden als eine Teilnahme gewertet.

 

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen und erteilt der HLMS das Recht, seinen Namen auf der HLMS-Fanpage sowie bei Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel (bspw. Pressemitteilungen) zu veröffentlichen. Der HLMS und den beteiligten Restaurants wird es gestattet, den Gewinner zu kontaktieren. Gleichzeitig verpflichtet sich der Teilnehmer keine Kommentare zu posten, die gegen die Facebook-Richtlinien oder deutsches Recht verstoßen oder in einer anderen Art als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können.

 

Zur Gewinnermittlung werden sämtliche Facebook-Namen der Teilnehmer gespeichert und nach spätestens 90 Tagen wieder gelöscht. Das Gewinnspiel-Posting mit seinen Kommentaren bleibt davon unberührt weiter öffentlich einsehbar. Weitere personenspezifische Daten (bspw. die Adresse) werden nur von den Gewinnern ermittelt und mit den beteiligten Restaurants geteilt. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.

 

Verlost werden je ein „Dinner am See“ exkl. Getränke für zwei Personen in den Restaurants

  • „Waldesruh am See“, Aumühle
  • „Zur Kutscherscheune“, Groß Zecher
  • „Seehotel Schwanenhof“, Mölln
  • „Hotel Farchauer Mühle“, Farchau/Ratzeburg
  • Hotel „Der Seehof“, Ratzeburg.

Jeder Betrieb gestaltet sein „Dinner am See“ individuell in Anlehnung an die jeweilige Beschreibung auf http://www.herzogtum-lauenburg.de/dinneramsee. Das genaue Datum und die Ausgestaltung stimmen der Gewinner und der Betrieb rechtzeitig untereinander ab. Ohne Voranmeldung im Betrieb ist das „Dinner am See“ nicht möglich.

 

Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert und steht in keiner Verbindung zu Facebook

 

Eine Barauszahlung oder ein Tausch gegen andere Leistungen sind nicht möglich. Die HLMS behält sich vor, unter besonderen Umständen das Gewinnspiel vorzeitig zu ändern oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.